L352 – Grundlagen Planungsinstrumente / Naturschutzrecht

Modul
Grundlagen Planungsinstrumente / Naturschutzrecht
Planning instruments / nature conservation legislation (basics)
Modulnummer
L352 [LUb16]
Version: 2
Fakultät
Landbau/Umwelt/Chemie
Niveau
Bachelor/Diplom
Dauer
1 Semester
Turnus
Wintersemester
Modulverantwortliche/-r

Prof. Dr. rer. nat. Matthias Jentzsch
matthias.jentzsch.2(at)htw-dresden.de

Dozent/-in(nen)

Prof. Dr. rer. nat. Matthias Jentzsch
matthias.jentzsch.2(at)htw-dresden.de
Dozent/-in in: "Grundlagen Planungsinstrumente / Naturschutzrecht"

Prof. Dr. rer. nat. habil. Arne Rüdiger Cierjacks
arne.cierjacks(at)htw-dresden.de
Dozent/-in in: "Grundlagen Planungsinstrumente / Naturschutzrecht"

Lehrsprache(n)
ECTS-Credits

5.00 Credits

Workload

150 Stunden

Lehrveranstaltungen

4.00 SWS (3.00 SWS Vorlesung | 1.00 SWS Übung)

Selbststudienzeit

90.00 Stunden

Prüfungsvorleistung(en)

Referat
in "Grundlagen Planungsinstrumente / Naturschutzrecht"

Prüfungsleistung(en)

Mündliche Prüfungsleistung
Modulprüfung | Prüfungsdauer: 20 min | Wichtung: 100%
in "Grundlagen Planungsinstrumente / Naturschutzrecht"

Lehrform

Vorlesung und Übung

Medienform

Beamerpräsentation, Referate, Projektgruppenarbeit

Lehrinhalte/Gliederung
  • Die Lehrveranstaltung dient der Vermittlung des Verständnisses von Fragen, die sich aus dem aktuellen Naturschutzrecht ergeben.
  • Dabei stehen ausdrücklich die naturschutzfachlichen Bedeutungen und Interpretationen der Inhalte naturschutzrechtlicher Gesetzgebung – hier insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung – im Mittelpunkt.
  • Dies umfasst Fragen der Schutzgebietsausweisung, des Schutzgebietsmanagement, des Schutzgebietssystems NATURA 2000, der Eingriffsregelung sowie nationale und internationale artenschutzrechtliche Vorschriften.
  • Ebenfalls dazu gehören die Planungsinstrumente der Landschaftsplanung, die einen besonderen Schwerpunkt erhalten.
  • Insgesamt werden die vorgenannten Inhalte möglichst praxisnah vermittelt und wichtige Fachbegriffe wie „pflichtgemäßes Ermessen“ oder „Abwägung in Entscheidungsprozessen“ angewandt.
  • Die fachliche Herangehensweise schlägt sich auch in den Übungen nieder, bei denen praktische Fragen der Landschaftsplanung wahlweise an konkreten Beispielen der Eingriffsregelung oder Grünordnungsplanung beleuchtet werden.
Qualifikationsziele
  • Die Studierenden kennen die wesentliche Bedeutung der Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes und können den fachlichen Hintergrund einordnen.
  • Sie sind in der Lage, rechtliche und fachliche Ansprüche an die Naturschutzplanung sachlich einzuschätzen und eigenständig erforderliche Kompromisse herauszuarbeiten.
  • Die Studierenden können die Planungsinstrumente im Naturschutz fachbezogen einsetzen.
  • Sie sind mit den Inhalten der Bundesartenschutzverordnung vertraut und verstehen die Inhalte der einzelnen Schutzkategorien. Sie können diese auch im Kontext mit den Roten Listen des Bundes und der Länder einordnen.
  • Die Studierenden kennen die wesentlichen internationalen Naturschutzabkommen und können nachvollziehen, inwieweit diese im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt wurden.
Sozial- und Selbstkompetenzen
  • Die Studierenden sind in der Lage, die einzelnen Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes fallbezogen anwenden.
  • Sie können unbestimmte Rechtsbegriffe erkennen und fachlich auslegen.
  • Im Kontext der verschiedenen Ansprüche an Natur und Landschaft bei Planungen sind sie in der Lage, realitätsbezogen die Belange des Naturschutzes zu vertreten.
Besondere Zulassungsvoraussetzung
Keine Angabe
Empfohlene Voraussetzungen
Fortsetzungsmöglichkeiten
Literatur

Naturschutzrecht:

Lütkes, S. & Ewer, W. (2011): Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar. – Verlag C. H. Beck München.

Schumacher, J. & Fischer-Hüftle, P (2011): Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar. – Verlag W. Kohlhammer Stuttgart. 2. Auflage.

Jessel, B. & Tobias, K. (2002): Ökologisch orientierte Planung. – Ulmer Verlag Stuttgart

Aktuelle Lehrressourcen

OPAL, Website Bundesamt für Naturschutz

Hinweise
Keine Angabe