W081 – Designrecht

Modul
Designrecht
Regulations in Law for Designers
Modulnummer
W081
Version: 1
Fakultät
Wirtschaftswissenschaften
Niveau
Bachelor/Diplom
Dauer
1 Semester
Turnus
Wintersemester
Modulverantwortliche/-r

Prof. Dr. iur. Thorsten Richter
thorsten.richter(at)htw-dresden.de

Dozent/-in(nen)

Dozent im Auftrag

Dozent/-in in: "Designrecht"

Prof. Dr. iur. Thorsten Richter
thorsten.richter(at)htw-dresden.de
Dozent/-in in: "Designrecht"

Lehrsprache(n)
ECTS-Credits

3.00 Credits

Workload

90 Stunden

Lehrveranstaltungen

2.00 SWS (1.00 SWS Vorlesung | 1.00 SWS Übung)

Selbststudienzeit

60.00 Stunden

Prüfungsvorleistung(en)
Keine
Prüfungsleistung(en)

Alternative Prüfungsleistung - Beleg
Wichtung: 100%
in "Designrecht"

Lehrform
Vorlesung und Praktikum
Medienform
Keine Angabe
Lehrinhalte/Gliederung

Das Seminar richtet sich an Designer, die in ihrem Arbeitsalltag mit design- und medienrechtlichen Fragen konfrontiert sind. Im Schwerpunkt geht es um die Vermittlung von Grundkenntnissen des Wirtschafts-und Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung des Designrechts. Es erläutert Begriffe, Grundlagen, Problemfelder und Grundkonzepte wie:
Gewerbliche Schutzrechte: Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, sowie Marke, Urheber- und Wettbewerbsrecht
Vertragsrecht und arbeitsrechtliche Aspekte für Designer,
Rechtliches Forderungsmanagement; Einziehen von Honorarforderungen für Designleistungen

Qualifikationsziele

Im Modul erlangen die Studierenden grundlegende juristische Kenntnisse, um im Arbeitsumfeld eines Designes (z.B. Agentur, Designbüro, Unternehmen) Vertragsverhandlunen richtig zu beurteilen, die Realisierbarkeit strategischer Entscheidungen richtig einzuschätzen und rechtssicher zu verhandeln.
Sensibilisieruen für aktuell im Designrecht bestehende Rechtsprobleme, Erlangen von Fähigkeiten, juristische Probleme in betriebswirtschaftlichen Sachverhalten erkennen und beurteilen zu können, Aneignen von grundlegenden Falllösungskompetenzen, hinsichtlich designrechtlicher Fälle und typischer Situationen der beruflichen Praxis, Erwerb von Dialogfähigkeit, um Sachverhalte beispielsweise mit Juristen, steuerberatenden Berufen, Unternehmen und Agenturen bearbeiten zu können.

Sozial- und Selbstkompetenzen
Keine Angabe
Besondere Zulassungsvoraussetzung
Keine Angabe
Empfohlene Voraussetzungen
Keine Angabe
Fortsetzungsmöglichkeiten
Keine Angabe
Literatur

Informationen zu Beginn der Lehrveranstaltungen

Aktuelle Lehrressourcen

Informationen zu Beginn der Lehrveranstaltungen

Hinweise
Keine Angabe