I175 – Informatikrecht

Modul
Informatikrecht
Legal Aspects of Computing
Modulnummer
I175 [I-175]
Version: 2
Fakultät
Informatik/Mathematik
Niveau
Bachelor/Diplom
Dauer
1 Semester
Turnus
Sommer- und Wintersemester
Modulverantwortliche/-r

Prof. Dr.-Ing. Andreas Westfeld
andreas.westfeld(at)htw-dresden.de

Dozent/-in(nen)

Prof. Dr.-Ing. Andreas Westfeld
andreas.westfeld(at)htw-dresden.de

Lehrsprache(n)

Deutsch
in "Informatikrecht"

ECTS-Credits

2.00 Credits

Workload

60 Stunden

Lehrveranstaltungen

2.00 SWS (1.00 SWS Vorlesung | 1.00 SWS Übung)

Selbststudienzeit

30.00 Stunden

Prüfungsvorleistung(en)
Keine
Prüfungsleistung(en)

Schriftliche Prüfungsleistung
Prüfungsdauer: 90 min | Wichtung: 100%
in "Informatikrecht"

Lehrform

1/1/0  V/Ü/P

Medienform
Keine Angabe
Lehrinhalte/Gliederung

Das Modul Informatikrecht vermittelt den Studierenden urheberrechtliche Grundbegriffe insbesondere zu Softwareprodukten und zum Datenschutz in Telemedien. Die Studierenden sollen fallbezogen die maßgeblichen Fragen des Urheberrechts stellen können und in der Lage sein, in der täglichen Arbeit die Verletzung von Rechten Dritter zu erkennen und zu vermeiden. Die Vorlesung wird begleitet von Übungen/Teletutorien.

  • I Einführung in das deutsche Rechtssystem
    • Rechtsstaatliche Prinzipien
    • Bezüge zum EU-Recht
    • Normenpyramide, Kollisionsregeln
  • II Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
    • Geistiges Eigentum
    • Schutzvoraussetzungen
    • Befugnisse aus dem Urheberrecht
    • Erschöpfungsgrundsatz, Zweckübertragungsregel
    • Schranken des Urheberrechts
    • Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
    • Werke und verwandte Schutzrechte
    • Schutzfristen
    • Schutz technischer Maßnahmen
    • Miturheberschaft
    • Open Source/Open Content/Open Data
  • III Recht am eigenen Bilde
  • IV Telemedien und Datenschutz
    • Bezug zu den Grundrechten
    • Personenbezogene Daten
    • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
    • Verarbeitung
    • Nutzungsprofile
    • Informationspflichten
    • Haftungsprivilegierung
Qualifikationsziele

Das Modul strebt fachübergreifende Kompetenzen und Lernergebnisse an. Die Studierenden können Fälle des Urheberrechts und des Datenschutzes in Telemedien/Telekommunikation mit dem Ziel bewerten, unbestreitbare Schlussfolgerungen aus vorausgesetzten Sachverhalten unter Beachtung geltender Rechtsvorschriften zu ziehen. Sie kennen die einschlägigen Gesetze. Sie können die Einräumung von Nutzungsrechten aushandeln. Sie kennen Grundkonzepte des Datenschutzrechts sowie Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Sie können geeignete organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vorschlagen. Sie erkennen Rechtsfolgen und können sie normenbezogen begründen. Sie kennen Grundkonzepte des geistigen Eigentums und können sich in Fragen zu Open Source/Open Data positionieren. Sie sind sich berufsethischer Rahmenbedingungen bewusst und können rechtliche Auswirkungen gesellschaftlicher (insbesondere gesetzgeberischer) Entwicklungen einschätzen. Sie können sich in emotional aufgeladenen Debatten positionieren (am aktuellen Beispiel; in der Vergangenheit z. B. das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz, 2015 die Regelung zur Datenhehlerei, 2019 die Urheberrechtsreform im digitalen Binnenmarkt, 2020-2021 Datenschutz bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite, wiederkehrend Überwachungsbefugnisse für Behörden oder Kryptoregulierung).

Sozial- und Selbstkompetenzen

Das Modul vermittelt juristisch-argumentative Fähigkeiten, die der Moderation zur Bewältigung sozialer Konfliktsituationen dienen können.

Besondere Zulassungsvoraussetzung
Keine Angabe
Empfohlene Voraussetzungen
Keine Angabe
Fortsetzungsmöglichkeiten

IT-Vertragsrecht (im Masterstudium)

Literatur

keine Angabe

Aktuelle Lehrressourcen

Unterlagen zur Lehrveranstaltung auf der Homepage des Lehrenden

Hinweise
Keine Angabe